Informationen
Finanzieren
Seit 21.03.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft.
Wichtige Information dazu finden Sie hier:
Konsumentenfragen.at
Den Gesetzestext finden Sie hier:
H I K r G
Weitere Bestimmungen zu Kredite an Konsumenten finden sich im Verbraucherkreditgesetz:
V K r G
Zur Berechnung Ihrer Kreditrate: BankAustria-Kreditrechner
Zur Berechnung der Wohnbauförderung : Wohnbauförderungsrechner
Zur Berechnung Ihres Haushaltsbudget: BankAustria-Haushaltsrechner
Zur Umrechnung in/von Fremdwährung: BankAustria-Währungsrechner
Gerne berate ich Sie zu obigen Themen und mache gemeinsam mit Ihnen die Kalkulation.
Immobilien
Seit 21.04.2016 gibt es viele Neuigkeiten in der NÖ Bauordnung
STEUERSTUFEN 2025
Steuerstufen ab 2024
Jahreseinkommen
0 bis € 12.816 pro Jahr - Steuerfrei
Über € 12.816 bis € 20.818 - 20 %
Über € 20.818 bis € 34.513 - 30 %
Über € 34.513 bis € 66.612 - 40 %
Über € 66.612 bis € 99.266 - 48 %
Über € 99.266 bis € 1 Mio. - 50 %
Über € 1 Million (befristet) - 55 %
Nähere Infos dazu:
Einkommensteuer
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. April
Im Finanzausschuss des Parlaments wurde eine neue Gebührenbefreiung beschlossen, die vielen Menschen in Österreich ab April mehrere Tausend Euro an Ersparnis bringen soll.
Konkret werden Eintragungen ins Grundbuch beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro zukünftig gebührenfrei. Das betrifft die Pfandrechts- und Grundbucheintragungsgebühr. Für den Betrag ab 500.000 Euro bis zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebühren. Liegt der Kaufpreis bei über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung.
Derzeit liegt die Grundbucheintragungsgebühr bei 1,1 Prozent und die Pfandrechtseintragungsgebühr bei 1,2 der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass beim Erwerb von Wohneigentum zukünftig bis zu 11.500 Euro weniger an Gebühren zu bezahlen sind.
Diese Maßnahme gilt befristet für zwei Jahren und erst für jene Immobilienkäufe, die ab 01. April 2024 durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Grundbucheintragung muss zwischen 01. Juli 2024 und 30. Juni 2026 erfolgen.
Seit 1.1.2016 gibt es wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, hier ein paar wichtige Punkte:
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Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) ist künftig der "Grundstückswert" statt bisher 3-facher Einheitswert. Damit kommt die BMG dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaft nahe, die Ermittlung erfolgt nach dem "Pauschalwertmodell" oder durch Ableitung aus einem "Immobilienpreisspiegel" oder durch ein Schätzgutachten eines Immobiliensachverständigen. Landwirtschaftliche Grundstücke bleiben in der alten Regelung mit der Bemessungsgrundlage = Einheitswert.
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Der Steuersatz für unentgeltlichen Erwerb wurde ganz neu gestaltet:
0,5% für die ersten € 250.000,-
2,0% für die nächsten € 150.000,-
3,5% darüber -
Bei entgeltlichem Erwerb gilt unverändert der Steuersatz 3,5% bzw 2% innerhalb der Familie